Schlüsseldienst 1150 Wien

Schlüsseldienst in Wien 1150 – seriös, schnell, zuverlässig, Fixpreise

Wir sind Ihr verlässlicher Schlüsseldienst für den 15. Wiener Gemeindebezirk.

Zertifizierter Aufsperrdienst in 1150 Wien

Haben Sie sich aus Versehen aus Ihrem Zuhause ausgesperrt? Stehen Sie vor verschlossener Tür? Ganz egal, wieso dies auch passiert ist, ob die Wohnungstür schlicht zugefallen ist als Sie draußen standen, oder ob Sie Ihren Schlüssel zuhause auf der anderen Seite der Tür vergessen haben. Wir, Ihr Schlüsseldienst 1150 Wien, sind in jeder Notsituation für Sie da. Kontaktieren Sie uns jederzeit, wir helfen Ihnen rund um die Uhr wieder in Ihr Zuhause zu gelangen.

Kontaktieren Sie uns in einer Notsituation rund um die Uhr!

Solch eine eingangs aufgezeigte Situation tritt häufiger auf, als man denkt. Sehr schnell ist einmal die Wohnungstür durch einen Luftstoß oder dergleichen zugefallen und man steht auf der äußeren Seite ohne den passenden Schlüssel. Aufgrund von Hektik und Stress passiert es ebenfalls auch häufig, den Schlüssel schlicht zuhause vergessen zu haben und dann nach der Arbeit vor verschlossener Tür zu stehen. Es ist aber ganz egal, in welcher Notsituation Sie sich auch befinden, wir, der Schlüsseldienst Wien 1150, ist jederzeit für Sie verfügbar.

schluesseldienst 1150 wien aufsperrdienst und schluesselanfertigung

Bitte beachten Sie bei der Auftragserteilung folgendes

Wenn Sie uns beauftragt haben und Sie es sich anders überlegen, bitten wir Sie binnen 5 Minuten den Auftrag zu stornieren! Anderenfalls müssen wir Ihnen leider eine Stornogebühr verrechnen! Wir bitten um Ihr Verständnis.

Unser Tipp!

Kostenrückerstattung über Ihre Haushaltsversicherung!

Die meisten Haushaltsversicherungen akzeptieren Rechnungen von jedem ordentlichen Aufsperrdienst, der auch über eine gültige Gewerbeberechtigung verfügt. In vielen Fällen übernimmt Ihre Haushaltsversicherung die Kosten einer Türöffnung. Heben Sie daher Ihre Rechnung für die Türöffnung auf und reichen sie diese für eine Rückerstattung bei Ihrer Haushaltsversicherung ein. In der Regel ist eine Kostenrückerstattung einmal pro Jahr möglich. Auch bei einem Einbruch oder Einbruchsversuch werden die Reparaturkosten in der Regel von der Haushaltsversicherung getragen.